AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung der Wittschus GmbH, Stade
I. Gegenstand dieser Bedingungen, Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die die Wittschus GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer André Wittschus, Am Tennisplatz 8, 21684 Stade (nachfolgend „Wittschus“ genannt) mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend: “Kunde” bzw. „Käufer“ genannt) über die Erbringung von Bauleistungen, Installationen, Reparaturen, Wartungen sowie Kauf und Lieferung von Gegenständen und Anlagen abschließt. Diese Bedingungen sind Bestandteil des jeweiligen Vertrags, der durch die Annahme des von Wittschus unterbreiteten Angebots durch den Kunden zustande kommt.
Sie gelten gleichfalls für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertrags-bestandteil, wenn Wittschus nicht ausdrücklich widerspricht.
II. Leistungs- und Reparaturbedingungen
1 Allgemeines
1.1 Im Unternehmerverkehr gilt die Ausführung von Bauleistungen gilt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B als Ganzes und betreffend DIN 18299, DIN 18382, DIN 18384, DIN 18385 und DIN 18386 als „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)” auszugsweise auch Teil C.
2 Termine und Fristen
2.1 Termine oder Fristen gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von Wittschus schriftlich bestätigt worden sind.
2.2 Der vereinbarte Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die Wittschus nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen, unterlassene Mitwirkungspflichten des Kunden sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigung u.a.) anzusehen, die zur Auftragsdurch-führung notwendig sind.
2.3 Treten vorgenannte Umstände ein, verlängern sich vereinbarte Fristen und verschieben sich Termine auf Verlangen von Wittschus um den der Verzögerung entsprechenden Zeitraum, sowie um einen angemessenen Wiederanlaufzeitraum. Hierbei ist der Umstand zu berücksichtigen, dass Wittschus vorhandene Personal- und sonstige Ressourcen stets aus-gelastet einsetzt.
3 Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde ist nach Maßgabe von Abschnitt IV, Nr. 1 zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, sowie etwaiger zusätzlicher Vergütungen verpflichtet.
3.2 Der Kunde hat Wittschus die Ausführung seiner Leistungen zu ermöglichen und auf seine Kosten die Voraussetzungen für die Arbeiten zu schaffen, insbesondere 3.2.1 die erforderlichen vorbereitenden Erd-, Bau-, Gerüst- und sonstigen branchenfremden Nebenarbeiten am Erbringungsort vorzunehmen, sodass die Leistungen ohne weitere Vorarbeiten von Wittschus begonnen und durchgeführt werden kann;
3.2.2 die Energie- und Wasserversorgung am Installationsort, einschließlich der Anschlüsse, Heizung und Beleuchtung, sicherzustellen;
3.2.3 Wittschus die erforderlichen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen, sowie die erforderlichen statischen Angaben zu den jeweiligen Gebäuden zur Verfügung zu stellen;
3.2.4 sonstige erforderliche technische Voraussetzungen für die Installation und Inbetriebnahme von Anlagen zu schaffen, insbesondere erforderliche Internet- und sonstige Datennetzwerkzugänge bereitzustellen.
3.3 Der Kunde wird außerdem die für die Leistungen erforderlichen öffentlich- rechtlichen Genehmigungen beantragen.
4 Kosten für nicht durchgeführte Aufträge
Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird – im Falle, dass keine Gewährleistungs- arbeiten vorliegen – der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:
4.1 der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte;
4.2 der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;
4.3 der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde;
4.4 die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich der Kommunikations- und Unterhaltungselektronik nicht einwandfrei gegeben sind.
5 Gewährleistung
5.1 Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen usw., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt 1 Jahr. Im Unternehmerverkehr gilt bei der Ausführung von Bauleistungen die VOB/B als Ganzes sowie auszugsweise die VOB/C.
5.2 Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde Wittschus eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung Wittschus oder dessen Beauftragung zur Verfügung steht.
5.3 Ist Wittschus zur Nacherfüllung verpflichtet, kann diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbracht werden.
5.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung des Unternehmers oder wenn Gegenstand des Vertrages eine Bauleistung ist.
5.5 Hat der Kunde Wittschus wegen angeblicher Mängel der Installations-leistungen in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel besteht oder ein Umstand gegeben ist, der zur Geltendmachung von Mängelansprüchen nicht berechtigt, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme von Wittschus zu vertreten hat, Wittschus die für die Untersuchung und Verifizierung des angeblichen Mangels angefallenen Sach- und Personalkosten zu ersetzen.
5.6 Mängelansprüche bestehen nicht für Fehler, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, vertraglich nicht vorgesehener Betriebsmittel, Anbringung nicht durch Wittschus genehmigter Zusatzgeräte, Durchführung von Reparaturen oder Änderungen durch nicht von Wittschus autorisierte Dritte entstanden sind. Ausgenommen von der Geltendmachung von Mängelansprüchen sind außerdem sämtliche Folgen chemischer, elektrotechnischer oder elektrischer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
III. Verkaufsbedingungen
1 Allgemeines
1.1. Maßgebend für die Leistungspflicht von Wittschus das vom Käufer angenommene Vertragsangebot von Wittschus.
1.2. Sofern nach Annahme des Vertragsangebots einzelne Komponenten nicht mehr lieferbar sind, ist es Wittschus gestattet, diese durch zumindest gleichwertige andere zu ersetzen. Konstruktions- und Formänderungen bis zur Auslieferung bleiben im Übrigen vorbehalten, soweit die Anlage in ihrer Funktion nicht erheblich geändert wird und die Änderungen dem Käufer zumutbar sind.
2 Lieferfristen, Gefahrenübergang
2.1 Liefertermine oder -fristen gelten nur als vereinbart, wenn sie von Wittschus schriftlich bestätigt sind.
2.2. Wittschus ist, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist, zu Teillieferungen (Vorablieferungen) berechtigt.
2.3 Werden die verkauften Gegenstände und Anlagen durch Dritte versandt, so erfolgt der Gefahrenübergang, wenn Wittschus die Ware an den Dritten zur Beförderung übergibt.
3 Abnahme und Abnahmeverzug
Nimmt der Kunde den Gegenstand nicht fristgemäß ab, ist Wittschus berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Unberührt davon bleiben die Rechte des Verkäufers, nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Im Rahmen einer Schadenersatzforderung kann Wittschus 20 % des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4 Mängelansprüche des Kunden
4.1 Mängelansprüche für alle verkauften neuen Gegenstände verjähren in 2 Jahren, bei gebrauchten Gegenständen in 1 Jahr seit Ablieferung der Sache. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung – bezogen auf die Absendung der Anzeige – gegenüber Wittschus gerügt werden, ansonsten ist Wittschus von der Mängelhaftung befreit.
4.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte: 4.2.1 Wittschus ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
4.2.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung von Wittschus nur unerheblich ist.
4.2.3 Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, bei Fehlern infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile, durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse. Im Bereich der Unterhaltungselektronik liegt ein Mangel auch dann nicht vor, wenn die Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder durch äußere Einflüsse beeinträchtigt ist, bei Schäden durch vom Kunden eingelegte, ungeeignete oder mangelhafte Batterien.
5 Eigentumsvorbehalt
Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum von Wittschus bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehender Ansprüche. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die Wittschus gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwirbt. Letzteres gilt nicht, wenn die Reparatur durch Wittschus unzumutbar verzögert wird oder fehlgeschlagen ist. Bis zur Erfüllung der vorgenannten Ansprüche von Wittschus dürfen die Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen bzw. verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflich- tungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und hat Wittschus deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, kann Wittschus den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt, hat der Kunde Wittschus sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt von Wittschus hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufgebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können. Der Käufer hat die Pflicht. den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten sowie alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich von Wittschus ausführen zu lassen.
6 Rücktritt
Bei Rücktritt sind Verkäufer und Kunde verpflichtet, die voneinander empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung ist deren Wert zu vergüten, wobei auf die inzwischen eingetretene Wertminderung des Verkaufsgegenstandes Rücksicht zu nehmen ist.
IV. Gemeinsame Bestimmungen für Leistungen, Reparaturen und Verkäufe
1 Preise und Zahlungsbedingungen
1.1 Alle Preise verstehen sich ab Betriebssitz von Wittschus zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
1.2 Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen bei Verkäufen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.
1.3 Für Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden angefordert oder von Wittschus abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufmaß und Zeit berechnet. Hinsichtlich der Anzeige und des Nachweises von Zeitarbeiten gilt bei der Erstellung von Bauleistungen § 15 Nr. 5 VOB/B.
1.4 Bei Aufträgen, deren Ausführung über einen Monat andauert, sind je nach Fortschreiten der Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe von 90 % des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten zu erbringen. Die Abschlagszahlungen sind von Wittschus anzufordern und binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum vom Kunden zu leisten.
1.5 Alle vereinbarten Preisnachlässe auf die jeweils gültigen Listenpreise und alle vereinbarten Rabatte gleich welcher Art entfallen ersatzlos, sofern der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise gegenüber Wittschus in Verzug gerät. Es gelten dann stattdessen die zum Zeitpunkt der Lieferung jeweils gültigen Listenpreise von Wittschus.
1.6 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen wird ausgeschlossen.
2 Haftung
2.1 Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Wittschus oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet Wittschus nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Wittschus oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
2.2 Für sonstige Schäden gilt Folgendes: 2.2.1 Für Schäden, die auf die Verletzung wesentlicher Pflichten infolge leichter Fahrlässigkeit von Wittschus, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung von Wittschus auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zum maximal doppelten Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt.
2.2.2 Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
2.2.3 Schadenersatzansprüche aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen; die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben unberührt.
2.3 Die Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten nicht, sofern Wittschus einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
2.4 Ansprüche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt des Schadenersatzanspruchs statt der Leistung bleiben unberührt.
3 Salvatorische Klausel
Durch die Unwirksamkeit einzelner Klauseln wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Ungültige Klauseln sind durch solche gültigen Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelungen am nächsten kommen.
4 Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung der Parteien ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Wittschus. Auf die vertraglichen Vereinbarungen der Parteien ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
V. Informationspflichten Datenschutz gemäß Art. 12ff DSGVO
Wir verpflichten uns, sämtliche Informationen und erfassten Daten unserer Kunden / Auftraggeber zu schützen und vertraulich zu behandeln. Wir verarbeiten und nutzen Ihre Daten grundsätzlich unter Beachtung und Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorgaben.
Welche Daten werden durch uns erfasst und verarbeitet?
Wir erfassen und verarbeiten regelmäßig solche personenbezogenen Daten, die wir zur Auftragsbearbeitung gemäß den gesetzlichen Vorgaben benötigen. Dies sind z. B.: Name und Anschrift Auftraggeber, Name und Anschrift Rechnungsempfänger, bei Bankeinzug: Bankverbindung, Lieferanschrift, Kontaktdaten Kunden. Die Verarbeitungen stützen sich dabei auf Art. 6 (1) a), b), und c) der DSGVO. Das heißt, wir verarbeiten Daten nur, wenn explizit eingewilligt wurde, die Verarbeitung zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist oder eine andere Rechtsvorschrift es verlangt. Die bei uns gespeicherten Daten werden ausschließlich zu den sich aus dem Auftrag/Vertrag ergebenden Zwecken verwendet und nach Zweckbindung gelöscht bzw. entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Wenn Auftragsverarbeiter eingesetzt werden sind diese entsprechend des Art. 28 auf Einhaltung unseres Datenschutzniveaus sowie Geheimhaltung verpflichtet. In keinem Fall erfolgt eine Weitergabe oder Verarbeitung der Daten an bzw. durch unberechtigte Dritte. Es findet keine Übermittlung in Drittstaaten statt.
Weitere Datenverarbeitungen mit Widerspruchsrecht
Als berechtigtes Interesse behalten wir uns vor, Bestandskunden der Kategorie Geschäftskunden passende Produktinformationen über Post oder E-Mailings zuzusenden. Diese Verarbeitung stützt sich auf Art. 6 (1) f) DSGVO. Diesem Informationsangebot können Kunden jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen.
Betroffenenrechte & Widerrufsrecht
Grundsätzlich hat jede betroffene Person das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die über sie gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Zusätzlich hat die betroffene Person das Recht auf Berichtigung, Übertragung, Einschränkung und Löschung, sofern dem keine anderen Rechtsvorschriften entgegenwirken. Alle auf einer Einwilligung basierenden Verarbeitungen kann jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Nachteilige Auswirkungen auf das Kundschaftsverhältnis widersprochen werden.
Bei Fragen und Auskunftsersuchen wenden Sie sich an:
Wittschus GmbH, Am Tennisplatz 8, 21684 Stade
Bei Beschwerden können Sie sich auch an die zuständige Landesbehörde für Datenschutz & Informationssicherheit wenden.